Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Rechte des Mitglieds

Der ASIA SPORTING CLUB stellt dem Mitglied sämtliche Übungsgeräte und Trainingsräume, dem gewünschten Kurs entsprechend während der offiziellen Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Eine unentschuldigte Nichtinanspruchnahme der bereitgestellten Räumlichkeiten und Geräte wegen Krankheit, Urlaub, beruflicher Verhinderung usw. entbindet nicht von der Verpflichtung aus diesem Vertrag. Bei Anmeldung nicht vorhersehbarer Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, z.B. bei Dauererkrankungen, Schwangerschaft, Einberufung zur Bundeswehr oder Härtefällen, kann der Vertrag im Einvernehmen mit dem ASIA SPORTING CLUB für einen Betrag von 5 € monatlich, einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher das Mitglied pausiert hat. Die vereinbarte Zahlungsweise und Abmeldefrist bleiben von einer solchen Regelung unberührt. Bei Wohnortwechsel, durch den die Entfernung zwischen Wohnort und dem Asia Fitnesspark um 20 km verlängert wird, hat das Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht von 2 Monaten zum Monatsende.

 

2. Gesundheit des Mitglieds

Das Mitglied bestätigt hiermit, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfall ist vor der Anmeldung ein Arzt zu befragen. Das Mitglied wird über gesundheitliche Risiken innerhalb der Trainingsbereiche durch Mitarbeiter des ASIA SPORTING CLUB vor Aufnahme des Trainings und im Verlauf der Mitgliedschaft beraten und hingewiesen.

 

3. Beitragszahlung

Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich per SEPA – Lastschrifteinzug durch den ASIA SPORTING CLUB zum 1. bzw. 15. des Monats im Voraus. In Ausnahmefällen wird Barzahlung gestattet, wobei sich der Beitrag jeweils um 5 € im Monat erhöht. Das Startpaket ist sofort bei Anmeldung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der ASIA SPORTING CLUB die Berechnung der entstehenden Bankrücklastgebühren in Höhe von 8 € und Mahngebühren vor, die mit den monatlichen Beiträgen fällig werden. Gerät das Mitglied mit der vereinbarten Zahlung schuldhaft mehr als 4 Wochen in Verzug, so werden die Beiträge für die gesamte Laufzeit des Vertrages auf einmal fällig. Der Beitrag ist auch dann bis zum Ablauf der Mitgliedschaft zahlbar, wenn die Leistungen des ASIA SPORTING CLUB nicht in Anspruch genommen werden und der ASIA SPORTING CLUB keinen Anlass zur fristlosen Kündigung gegeben hat. Kinder, erhalten günstige Beitragskonditionen. Werden während der Laufzeit des Vertrages die höheren Alterstufen erreicht, wird der Beitrag entsprechend dieser Alterstufe fällig.

 

4. Verlegung der Schulräume/ Rechtsnachfolger/ Höhere Gewalt

Die Verlegung der Schulräume innerhalb des Stadtgebiets berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung, wenn die Entfernung Zwischen Wohnort des Mitglieds und Sitz des ASIA SPORTING CLUB nur um die Hälfte verlängert oder das Mitglied nicht unzumutbar dadurch belastet wird. Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger des ASIA SPORTING CLUB bindend, es sei denn, dass es zu unzumutbaren Trainingseinschränkungen kommt. Wird es dem ASIA SPORTING CLUB aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat –höhere Gewalt- unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Vertrag verlängert sich für beide Seiten um den Zeitraum der Verhinderung.

 

5. Vertragsverlängerung/ Kündigung

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils 6 Monate, wenn die Dauer der Mitgliedschaft 6 Monate beträgt und um 12 Monate, wenn die Dauer der Mitgliedschaft 24 Monate oder 12 Monate beträgt, sofern nicht

3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Zeit eine schriftliche Kündigung erfolgt. Kinder bis 15 Jahre haben unabhängig von der Laufzeit des Vertrages ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Monaten zum 14. bzw. zum Monatsende je nach Beginn der Mitgliedschaft. Im Übrigen kann das Mitglied seine Rechte aus diesem Vertrag jederzeit und für die Zukunft mit Einverständnis des ASIA SPORTING CLUB auf einen Dritten –Nachmieter-, der nicht bereits Mitglied ist übertragen.

 

6. Haftungsausschluss

Die Sportgeräte werden ständig gewartet, kontrolliert sowie auf dem neuesten Stand der Technik gehalten. Eine Haftung des ASIA SPORTING CLUB ist ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Einweisung an den Geräten auf eigene Gefahr erfolgt. Einen Haftungsausschluss bestätige ich durch meine umseitige Unterschrift. Für selbstverschuldete Unfälle sowie Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Das Mitglied ist im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert.

 

7. Gültigkeit des Vertrages

Hausordnung und Richtlinien des ASIA SPORTING CLUB sind Bestandteil des Vertrages und liegen zur Einsicht aus. Auf Verlangen erhält das Mitglied eine Kopie. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, jede Änderung bedarf der Schriftform. Sollten Teile des Vertrages unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Gerichtsstand für beide Seiten ist Offenbach.