• Studioschließung durch „Notbremse“

    Bundesrat beschließt bundesweite „Notbremse“

    Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern.

     

    Fitnessstudios müssen ab Samstag,  24.04.2021 schließen

    • Die „Notbremse“ tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.

     

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